1.1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich diese Liefer- und Verkaufsbedingungen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtung, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Waldkirch.
1.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
1.5. Gerichtsstand ist Waldkirch im Breisgau.
2.5. Bei Tieren erheben wir einen Zuschlag von 25% pro Tier für optisch perfekte Tiere bzw. Sonderwünsche wie Geschlechtssondierung bei Schlangen, sowie unausgewogene/unübliche Geschlechterverhältnisse (z.B. 0,3).
3.1. Die Lieferung erfolgt nur an den Wiederverkäufer für Heimtierbedarf.
3.2. Erstbestellungen müssen schriftlich (Fax, Email oder Brief) erfolgen und werden nur gegen Vorkasse ausgeliefert.
3.3. Bei Aufträgen unter dem Mindestbestellwert von EUR 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 10,00 erhoben. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 250,00 erfolgt die Lieferung im Inland frachtfrei, für ausländische Kunden frei deutsche Grenze, ausgenommen sind Tiere, Futtertiere, Frostfutter und Terrarien. Hier werden Versandkosten anteilig berechnet. Glasterrarien werden nur auf Palette versandt.
3.4. Der Verkäufer bemüht sich so rasch wie möglich zu liefern. Die Wahl der Versandart obliegt uns. Teillieferungen sind zulässig. Versand und Verpackung erfolgt nach bestem Ermessen, jedoch haften wir nicht für die billigste Verfrachtung.
3.5. Eine Lieferfrist gilt nur als vereinbart, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich bestätigen. Die Angabe eines Lieferzeitpunkts erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gilt auch für das Eintreten von Ereignissen die außerhalb unseres Einflusses stehen, wie z.B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten.
3.7. Lieferung von lebenden Tieren
3.7.1. Lieferung von Wirbeltieren erfolgt nur, wenn uns eine gültige Genehmigung zum Handel mit Wirbeltieren nach §11 Tierschutzgesetz vorliegt. DGHT/VDA Sachkundenachweise alleine werden nicht akzeptiert!
3.7.2. Der Versand von Wirbeltieren erfolgt ausschließlich per Lebendtierspedition. Wirbellose Futtertiere werden per Express-Spedition oder auf Wunsch als Standardpaket versandt. Tiefgefrorene Ware wird per Express-Spedition oder Tierspedition versandt. Entsprechend den Witterungsverhältnissen werden wir nach unserem Ermessen die geeignete Verpackung wählen. Die Versand- und Verpackungskosten gehen immer zu Lasten des Käufers. Dem Käufer berechnete Verpackung schreiben wir bei freier Rücksendung gut, einen einwandfreien Zustand vorausgesetzt. Ausgenommen sind Versandverpackungen für Nagetiere, diese können wir aus Hygienegründen nicht zurücknehmen.
3.7.3. Bei allen von uns angebotenen Tieren werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Bei Tieren, die unter die Verordnung EG 338/97 (CITES-Tiere) fallen, wird ein entsprechender Legalitätsnachweis (z.B. Nummer der Einfuhrgenehmigung) auf der Rechnung angedruckt. Anhang A Tiere werden nur mit Bescheinigung verkauft. Eine Bescheinigung wird zum Selbstkostenpreis von EUR 5,00 berechnet. Zusätzlich geforderte Legalitätsnachweise können wir nur erbringen, wenn der Käufer uns einen Kaufnachweis (Rechnung) vorlegt. Die Bearbeitung solcher Anfragen erfolgt schnellstmöglich, kann aber je nach Aufwand einige Zeit in Anspruch nehmen. Kosten, die uns aufgrund von zusätzlich erbrachten Nachweisen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
4.1. Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware verladen ist.
4.2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Wir behalten uns nach empfangener Mängelrüge eine Besichtigung der beanstandeten Ware vor.
4.3. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware zu verweigern.
4.4. Gewährleistungsansprüche sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, wird der Gegenwert gutgeschrieben. Das Geltend machen von Gewährleistungsansprüchen auf bereits an Verbraucher veräußerte Produkte bedarf der Kassenquittung und der ausgefüllten Garantiekarte.
4.5. Bei nicht von uns zu verantwortenden Mängeln gehen die Kosten für die Ersatzlieferung zu Lasten des Käufers. Ansonsten erfolgt Ersatzlieferung mit der nächstmöglichen regulären Lieferung an den Käufer.
4.6. Rücksendungen aller Art haben grundsätzlich frei zu erfolgen.
4.7. Schadensersatzansprüche und andere weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen unsererseits oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
4.8. Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art verjähren sechs Monate ab Lieferung.
4.9. Besonderheiten bei der Gewährleistung für lebende Tiere.
4.9.1. Generell sind lebende Tiere als gebrauchte Sache anzusehen, die offensichtliche oder versteckte Mängel haben können. Tiere mit regenerierten Schwänzen oder verheilten Wunden gelten nicht als fehlerhaft, dies gilt auch für Mängel wie Parasitenbefall, fehlende Krallen oder Zehen, Panzerschäden oder geringfügige Schwanzfehler, die bei lebenden Tieren häufig vorkommen können. Aufgrund der Natur der Sache können wir für innere Krankheiten und Parasiten nicht haften. Wir bemühen uns, dass nur äußerlich gesund erscheinende Tiere zum Verkauf kommen. Eine Geschlechtsgarantie wird nicht übernommen, die Geschlechtsbestimmung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
4.9.2. Innerhalb Deutschlands gewährleisten wir bei Wirbeltieren eine lebende Ankunft, sofern kein Verschulden des Transportträgers vorliegt. Nach Erhalt geht das Risiko des Verlusts oder Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Für die lebende Ankunft von Futtertieren können wir bei extremen Witterungsbedingungen nicht haften.
4.9.3. Beanstandete Tiere sind für eine eventuelle Besichtigung aufzubewahren. Der Verkäufer kann einen
5.7. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung/das
6.2. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich
7.2. Die Genehmigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
8.3. Es ist nicht gestattet urheberrechtlich geschütztes Material von uns zu verändern oder zu verfälschen sowie für die Bewerbung fremder Produkte zu verwenden.